Gesellschaftsrecht

ACHTUNG FRISTABLAUF ZUR EINTRAGUNG IN DAS TRANSPARENZREGISTER – BUßGELDER DROHEN!!

Lena Schönberger

Im Juni 2021 wurde das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beschlossen. Dadurch wurde das Mitte 2017 eingeführte Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich alle Gesellschaften ab dem 01.08.2021 eintragungspflichtig.

Für Unternehmen welche bislang von der Mitteilungspflicht profitiert haben, gab es gem. § 59 Abs. 8 GwG Übergangsfristen, innerhalb derer die Eintragung im Transparenzregister zu erfolgen hatte.

Die Übergangsfrist für GmbHs läuft nun zum 30. Juni 2022 ab! Danach drohen Bußgelder!

Sollte Ihre GmbH also noch nicht in das Transparenzregister eingetragen sein, ist schnellstmögliches Handeln erforderlich, um Bußgelder zu verhindern!

Gem. § 19 Abs. 1, 20 GwG werden die Unternehmen verpflichtet, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bzgl. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses zu machen.

Eine Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister übernimmt Zollner Rechtsberatung als Experte in dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts gerne für Sie!