Erbrecht

Meine in Österreich lebende Mutter hat in ihrem Testament den Tierschutzverein als Alleinerben eingesetzt. Bekomme ich wenigstens einen Pflichtteil?

Lena Schönberger

Sie lesen einen Gastbeitrag der uns freundlicherweise von unserem österreichischen Kollegen Herrn Dr. Moritz von der Kanzlei Schneider & Schneider Rechtsanwalts GmbH zur Verfügung gestellt worden ist. Weitere zahlreiche nützliche Hinweise zum österreichischen Erbrecht finden Sie auf deren Internetseite erbrecht-abc.at unter dem Reiter „Beiträge“.

Das österreichische Pflichtteilsrecht begrenzt die Freiheit, letztwillig zu verfügen.

In aller Kürze: Wer Kinder hat und/oder verheiratet ist – der Ehe steht die „eingetragene Partnerschaft“ gleich –, der kann im Ergebnis nur über die Hälfte seines Vermögens frei verfügen. Die andere Hälfte verbleibt den Pflichtteilsberechtigten.

Eine Minderung des Pflichtteils oder ein vollständiger Entzug des Pflichtteils („Enterbung“) sind nur dann möglich, wenn dafür einer der im Gesetz festgelegten Gründe vorliegt.

Wenn also Ihre Mutter in ihrem Testament den Tierschutzverein als Alleinerben eingesetzt hat, dann haben Sie ein Pflichtteilsrecht. Ihr Pflichtteil ist dabei genau halb so hoch wie Ihr gesetzlicher Erbteil. Sie bekommen also genau halb so viel wie nach der (fiktiven) gesetzlichen Erbfolge. Das gilt dann nicht, wenn Ihre Mutter rechtmäßig den Pflichtteil gemindert oder Sie enterbt hat.

Der Pflichtteilsanspruch richtet sich dabei gegen den Erben. Der testamentarische Alleinerbe erbt also alles, muss dann aber die noch offenen Pflichtteilsansprüche – grundsätzlich in Geld – befriedigen.

Umgekehrt gilt: Wenn Sie Ihr Großvater in seinem Testament als Alleinerben eingesetzt hat, dann haben seine Ehegattin und seine Nachkommen ein Pflichtteilsrecht. Im Ergebnis werden Sie daher zwar den gesamten Nachlass bekommen, müssen aber dann Geldforderungen der Pflichtteilsberechtigten bedienen, die sich der Höhe nach auf 50% des Nachlasses belaufen. Wie viele Pflichtteilsberechtigte es gibt, spielt für die Frage, wie viel Sie insgesamt bezahlen müssen, keine Rolle, solange es nur einen Pflichtteilsberechtigten gibt.