Erbrecht

Vermögen in Österreich – im Erbfall verloren?

Lena Schönberger

Bei Erbschaften mit Auslandsbezug gab es früher häufig Schwierigkeiten. Eine Erleichterung trat mit der Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses ein.

Mit dem europäischen Nachlasszeugnis kann der Erbe gegenüber Gerichten oder Banken seine Erbenstellung nachweisen. Dadurch wird die Abwicklung eines grenzüberschreitenden Nachlassfalles erleichtert, wenn der Erbe nicht auf einen nationalen Erbnachweis zurückgreifen kann, der in Österreich anerkannt wird.

Das europäische Nachlasszeugnis dürfen Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden, muss aber den Zweck enthalten, der mit dem europäischen Nachlasszeugnis verfolgt wird

Für die Ausstellung des Nachlasszeugnisses ist der Mitgliedsstaat zuständig, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Die Kosten für die Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses bestimmen sich nach dem Nachlasswert und entsprechen somit den Kosten der Beantragung eines Erbscheins.

Das europäische Nachlasszeugnis ist sechs Monate gültig.

Bei weiteren Fragen bezüglich des grenzüberschreitenden Nachlasses steht Ihnen gerne Zollner Rechtsberatung zur Verfügung.