Erbrecht

Welche Auswirkungen hat ein Umzug von Deutschland nach Österreich im Falle Ihres Todes?

Lena Schönberger

Sie lesen einen Gastbeitrag der uns freundlicherweise von unserem österreichischen Kollegen Herrn Dr. Moritz von der Kanzlei Schneider & Schneider Rechtsanwalts GmbH zur Verfügung gestellt worden ist. Weitere zahlreiche nützliche Hinweise zum österreichischen Erbrecht finden Sie auf deren Internetseite erbrecht-abc.at unter dem Reiter „Beiträge“.

Wenn Sie aus Deutschland nach Österreich übersiedeln, dann hat dies für den Fall Ihres Todes erhebliche Auswirkungen:

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (das ist in aller Regel Ihr Lebensmittelpunkt) nach Österreich verlegen, dann wird nach Ihrem Tod österreichisches Erbrecht anwendbar sein. Das bestimmt die geltende EU-Erbrechtsverordnung.

Verhindern können Sie – als deutsche Staatsbürgerin – das, indem Sie letztwillig verfügen, dass deutsches Erbrecht anwendbar sein soll. Dieses Recht, das nach Ihrem Tod anwendbare Erbrecht zu wählen, haben Sie aber nur, wenn Sie die Staatsbürgerschaft jenes Staates besitzen, dessen Erbrecht Sie wählen.

Beispiel: Als deutsche Staatsbürgerin können Sie das – andernfalls aufgrund Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich anwendbare – österreichische Erbrecht „abwählen“ und stattdessen das deutsche Erbrecht wählen, weil Sie deutsche Staatsbürgerin sind. Sie können aber nicht das englische Erbrecht wählen, es sei denn, Sie haben die englische Staatsbürgerschaft.

Was bedeutet das für Sie?

  • Wenn Sie nach Österreich übersiedeln, sollten Sie herausfinden, wer im Falle Ihres plötzlichen Todes nach den anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Erbrechts erben würde.
  • Wenn Sie mit dem Ergebnis dieser Recherche zufrieden sind, dann müssen Sie nichts tun.
  • Wenn Sie mit dem Ergebnis dieser Recherche hingegen nicht zufrieden sind, sollten Sie tätig werden. Sie können in diesem Fall entweder ein Testament errichten und darin Ihren Wünschen zum Durchbruch verhelfen (und die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts unverändert lassen) oder letztwillig verfügen, dass deutsches Recht anwendbar bleiben soll (sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen – andernfalls das Recht jenes Staates, dessen Staatsangehörige Sie sind) oder beides tun (also deutsches Recht im Rahmen Ihres Testaments „wählen“).
  • Nehmen Sie sich für diese Schritte vor allem dann Zeit, wenn Sie Kinder haben und/oder in einer festen Partnerschaft leben. Denn gerade in diesem Fall wäre es sehr ärgerlich – und für Ihren hinterbliebenen Partner wirtschaftlich von großem Nachteil –, würden die Ihnen nahestehenden Personen nur deshalb nicht (oder nicht ausreichend) zum Zug kommen, weil Sie sich mit den Rechtsfolgen nicht auseinandergesetzt haben. Wenn etwa Ihre (unverheiratete) Lebensgefährtin gar nichts erbt, Ihr gemeinsames Kind hingegen alles, dann ist das aus Sicht Ihrer Lebensgefährtin etwas ganz anderes im Vergleich zu jenem Szenario, in dem Ihr Kind nur den Pflichtteil erhält, den Rest hingegen Ihre hinterbliebene Lebensgefährtin.