Vertragsrecht

Das neue Lieferkettengesetz

Lena Schönberger

Um den teilweise miserablen Bedingungen, unter denen viele Menschen weltweit arbeiten müssen, zumindest ein bisschen vorbeugen zu können, wurde am 11. Juni 2021 der Entwurf zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen.

Die sozialen Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit wird in vielen Teilen auf der Welt nicht beachtet, sodass Kinder und Erwachsene unter menschenverachtenden und ausbeuterischen Verhältnissen arbeiten müssen.

Viele für uns alltägliche Produkte und Rohstoffe, wie Kaffee oder Kleidung stammen aus Entwicklungsländern, in denen solche Bedingungen vorherrschen.

Um den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern, sollen zukünftig vor allem große Unternehmen dazu verpflichtet werden, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten innerhalb der kompletten Lieferkette einzuhalten. Es soll also in Zukunft dafür Sorge getragen werden, dass die importierten Produkte nicht auf Kinder- bzw. Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung zurückzuführen sind.

Die Unternehmen sind für die komplette Lieferkette verantwortlich, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Angefangen von der Gewinnung des Rohstoffes bis zum fertigen Produkt. Beim Erlangen der Kenntnis von Verstößen, müssen die Unternehmer unmittelbar tätig werden.

Das Gesetz soll ab 2023 gelten. Zunächst erst für Unternehmer, die mehr als 3.000 Angestellte beschäftigen. Dies sind in Deutschland etwa 600 Unternehmen. Ab dem Jahre 2024 gilt es auch für Unternehmer mit 1.000 Beschäftigten. (Ca. 2.900 Unternehmen in Deutschland)

Daran wird aber bereits Kritik geübt, da durch diese Regelung mittelständische Unternehmen ausgenommen sind und somit im Dunkelfeld bleiben.

Nach dem neuen Lieferkettengesetz müssen Unternehmen nunmehr folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Risikoanalyse
  • Risikomanagement
  • Beschwerdemechanismus
  • Dokumentation und Berichterstattung

Bei weiteren Fragen rund um das Lieferkettengesetz steht Ihnen gerne Zollner Rechtsberatung zur Verfügung.