VERTRAGSRECHT

SICHERHEIT IN DER VERTRAGSGESTALTUNG

Verträge bestimmen unser ganzes Leben und können weitreichende Folgen haben. Die Risiken abzuschätzen und geeignete Sicherungen für Sie einzubauen sehen wir als unseren Auftrag an.

Um eine möglichst reibungslose Abwicklung Ihrer vertraglichen Beziehungen zu erzielen, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat bereits bei der Ausgestaltung Ihrer Verträge einzuholen.

Was Sie wissen müssen

  • Wir übernehmen Vertragsgestaltungen für Privatpersonen, Firmen und Kommunen. Durch detaillierte Vertragsgestaltung wird Konfliktsituationen bei Rechtsverhältnissen wie z. B. Miete und Pacht, Kauf und Nutzung wirksam vorgebeugt. Aufgrund der handels- und gesellschaftsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei sind selbstverständlich auch sämtliche Vertragsgestaltungen in Bezug auf Kooperations-, Handels- und gesellschaftsrechtliche Verträge von unserem Leistungsspektrum erfasst.
  • Wir prüfen Ihre Verträge
  • Wir beraten und begleiten Sie bei Ihren Vertragsverhandlungen
  • und setzen Ihre vertraglichen Ansprüche für Sie durch!

Gerade als Unternehmer ist ihr Alltag geprägt von Verträgen. Miet- und Pachtverträge, Arbeitsverträge sowie Kaufverträge begleiten Sie in allen Lebenslagen.

Die Menge dabei zu beachtender Vorschriften und die nur schwer abzuschätzenden Folgen gebieten eine juristisch einwandfreie Beratung. Gerade im Vertragsrecht können auch noch so unscheinbare Details enorme rechtliche Auswirkungen haben.

Egal ob Werk- Dienst- oder Arbeitsverträge erstellt oder Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüft, ergänzt oder neu entwickelt werden sollen.

Vertrauen Sie bei Vertragsgestaltungen auf unser juristisches Know-How!

  • Erstellung
    Bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht für uns Ihr individuelles Unternehmen im Mittelpunkt. Vom aufstrebenden Online-Shop bis hin zum etablierten Großbetrieb konzentrieren wir uns auf die Besonderheiten des Einzelfalles. Gesteigerte Aufmerksamkeit kommt dabei der Frage zu, mit welchen Kunden Sie in Kontakt treten möchten. Gerade im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern müssen die umfangreichen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Ausformulierung und Einbeziehung der AGB in den jeweiligen Vertrag beachtet werden.Handelt es sich um sog. B2B – Geschäfte, also Geschäfte, an denen lediglich Unternehmer und kein Verbraucher beteiligt sind, können weit mehr Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt und insbesondere die Haftungsrisiken in gewissem Umfang reduziert werden. Auch hier gilt es jedoch die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen und eine unangemessene Benachteiligung der Geschäftspartner zu vermeiden.
  • Überprüfung
    Sollten Sie bereits Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ihrem Unternehmen verwenden, sich hinsichtlich deren Rechtmäßigkeit aber unsicher sein, prüfen wir diese umfassend und unterbreiten Ihnen durchdachte Verbesserungsvorschläge. Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet für uns nicht nur, dass wir Ihre eigenen AGB kontrollieren. Gerade im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmern dürfte es den Regelfall darstellen, dass auch Ihr Gegenüber seine persönlichen Geschäftsbedingungen in den Vertrag einführen will und dies Nachteile für Sie mitbringen kann. Gerne prüfen wir deshalb auch die AGBs Ihrer zukünftigen Vertragspartner und weisen Sie frühzeitig auf potentielle Risiken hin.
  • Wartung
    Allgemeine Geschäftsbedingungen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen und der neuesten Rechtsprechung übereinstimmen. Für regelmäßige Wartung und Anpassung der AGBs unterbreiten wir Ihnen gerne einen Vergütungsvorschlag.

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