Die

TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Ein Erblasser benötigt bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers das Vertrauen in die Fähigkeit und Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Aus diesem Grund hat Frau Christiane Zollner im Jahre 2019 die Zusatzausbildung zum Testamentsvollstrecker mit dem Lehrgang „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ absolviert. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin unterstützt Sie Frau Zollner mit Ihrem Team bei der Vermeidung von ungewollten Streitigkeiten um Ihr Erbe gerne.

Was Sie wissen müssen

Einsetzung eines Dritten zur Ausführung des letzten Willens des Erblassers. Man spricht je
nach Umfang von Abwicklungsvollstreckung, Dauertestamentsvollstreckung, Verwaltungsvollstreckung. Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehört auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Der Erblasser sichert damit die Ausführung seines letzten Willens, schützt Ansprüche von
Erben und Vermächtnisnehmern und verhindert Erbstreitigkeiten.

Ratsam immer dann, wenn Erbengemeinschaften erben oder der Erblasser langfristige Regelungen treffen möchte.

Grundsätzlich kann jeder Testamentsvollstrecker sein! Aber es gibt viele rechtliche Fallstricke, deshalb besser einen
Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht und Testamentsvollstreckungsrecht
als Testamentsvollstrecker einsetzen. Frau Rechtsanwältin Christiane Zollner, Ihr
Ansprechpartner bei Zollner Rechtsberatung, hat die Ausbildung zum Fachanwalt für
Erbrecht und zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) absolviert.

Benennung durch den Erblasser, durch einen hierzu Bevollmächtigten oder durch das
Nachlassgericht. Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt erst mit dessen Annahme,
die dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären ist. Zur Übernahme des Amts eines
Testamentsvollstreckers besteht keine Verpflichtung.

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