Gesellschaftsrecht

Die Gründung einer GmbH

Lena Schönberger

Bei der GmbH handelt es sich um eine sehr beliebte Gesellschaftsform. Bei deren Gründung sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Die GmbH Gründung ist in drei große Schritte aufgeteilt:

  • Die Vorgründungsgesellschaft

Hierbei handelt es sich um das Vorgründungsstadium, in dem die Gesellschafter vereinbaren, eine GmbH zu gründen. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um die Gesellschaftsform der GbR.

  • Vorgesellschaft

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entsteht sodann die Vorgesellschaft als Gesellschaftsform sui generis.

Rechtlich angesiedelt ist die Vorgesellschaft zwischen der GbR und der GmbH. Es sind demnach schon in der Vorgesellschaft einige Vorschriften des GmbH-Rechts anzuwenden. Zudem besteht auch bereits eine Haftung der Geschäftsführung.

Wesentlicher Bestandteil der Vorgesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag, der auch die spätere Satzung der GmbH ist.

Der Gesellschaftsvertrag besteht aus Pflichtelementen als auch aus fakultativen Regelungen.

 

Um einen individuell auf die jeweilige Gesellschaft angepassten Gesellschaftsvertrag zu erstellen, empfiehlt es sich neben dem Mindestinhalt nach § 3 Abs. 1 GmbHG auch weitere Regelungen in den Gesellschaftsvertrag mit aufzunehmen.

 

Kommt es zu Streitigkeiten in der Gesellschaft wird als erstes der Gesellschaftsvertrag als Grundlage herangezogen, daher sollte der Gesellschaftsvertrag sauber ausgearbeitet sein.

  • GmbH

Mit der Eintragung in das Handelsregister wird sodann die Vorgesellschaft beendet und es entsteht die Gesellschaftsform der GmbH.

 

Da es sich bei einer Gesellschaftsgründung um eine komplexe Angelegenheit handelt, empfehlen wir den Gesellschaftsvertrag von Fachleuten erstellen zu lassen und nicht einen „Gesellschaftsvertrag von der Stange“ zu verwenden. Zollner Rechtsberatung als Experte auf dem Gebiet für Handels- und Gesellschaftsrecht steht Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.