Vertragsrecht

Kreditnehmer aufgepasst: Das Kleingedruckte ist entscheidend!

Sarah Raith

Zollner Rechtsberatung erläutert das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des Widerrufs von Verbraucherkreditverträgen (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20) kurz und verständlich:

  1. Das Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das „Kleingedruckte“ also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Autokreditverträgen der VW-Bank, der Skoda-Bank und der BMW-Bank für den Durchschnittsverbraucher ohne Fachkenntnisse im Finanzbereich an vielen Stellen zu kompliziert und unübersichtlich sind. Die Richter kritisierten beispielsweise die Klauseln im Vertrag, welche sich mit den Verzugszinsen befassen. Für den durchschnittlichen Kreditnehmer sei es nicht möglich, sich selbst auszurechnen wie teuer es wird wenn er sich im Verzug befindet, also seine Raten nicht pünktlich bezahlt. Diese Berechnung- so die Richter-müsse jedoch ohne weiteres von jedem Kreditnehmer selbst vorgenommen werden können. Auch die Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung wurden von den Richtern kritisiert. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Zusatzzahlung  die ein Kreditnehmer an die Bank leisten muss, wenn er sich vorzeitig - vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit- von seinem Kreditvertrag lösen will. Für den Verbraucher sei aus diesen Klauseln nicht klar zu erkennen, wie teuer der vorzeitige Ausstieg aus dem Vertrag ist. Es wurden darüber hinaus noch weitere Klauseln moniert. Eine Ausführung hierzu würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen.

  1. Fazit

Das Urteil hat für die Verbraucher zwei wichtige Botschaften. Zum Einen, dass es sich im vorliegenden Fall zwar um Autokreditverträge handelt, die Leitsätze und Vorgaben der Richter jedoch auf nahezu alle Verbraucherkreditverträge -mit Ausnahme von solchen mit Grundpfandrecht, z.B. bei der Finanzierung von Immobilien- anwendbar sind. Zum anderen, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist bei Kreditverträgen nicht zu laufen beginnt, wenn diese mangelhafte Klauseln enthalten. Das bedeutet, es ist in vielen Fällen für die Verbraucher auch noch nach Jahren möglich, sich von einem Kreditvertrag zu lösen. Verbraucher können diese Chance nutzen und ihren mangelhaften Vertrag widerrufen, um z.B. einen neuen Vertrag abzuschließen und von den aktuell niedrigen Zinssätzen zu profitieren oder um sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung von einem Vertrag zu lösen.

Gerne prüfen wir ob auch Sie sich von Ihrem Vertrag lösen können! Kontaktieren Sie uns!

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